Empfang von Güter am Bestimmungsbahnhof:

- Übergabe ausgestelltes Frachtbriefes an Frachtabsender;
- Erhalt der Güter (Container) vom Mitarbeiter der Eisenbahn am Ort des öffentlichen Gebrauchs des Bestimmungsbahnhofs;
- Übernahme voller Wagen und Übergabe leerer Wagen an Eisenbahn während des Ausladens am Ort des nicht öffentlichen Gebrauchs;
- Demontage der an Wagen (Container) befestigten Sperr- und Plombevorrichtungde.

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