Vorlegung von Güter für Beförderung:
- am Ort des öffentlichen Gebrauchs des Versandbahnhofs: Abgabe der Güter (Container) an Mitarbeiter der Eisenbahn, Befestigung der Sperr- und Plombevorrichtungen an Wagen (Container);
- am Ort für nicht öffentlichen Gebrauch Versandbahnhofs – Aufstellung der Sperr-Plombevorrichtungen an Wagen (Container);
- Übernahme leerer Wagen und Übergabe voller Wagen an Arbeiter der Eisenbahn.